Zustimmung der Grundstückseigentümer wird eingeholt – Gebiet wird im beschleunigten Verfahren erschlossen
Noch ist das Gebiet „Burgweg West III“ eine Baumwiese mit etlichen Eigentümern. Nach dem Wunsch der Gemeinde sollen bald Mehr- und Einfamilienhäuser darauf gebaut werden. Foto: Holzwarth
KÖNGEN. Östlich der Fuchsgrube plant die Gemeinde Köngen ein kleines neues Baugebiet (wir berichteten). Ein- und Mehrfamilienhäuser sind hier vorgesehen. Möglich macht dies der Paragraf 13b, im vergangenen Jahr im Eiltempo durch die Gesetzgebungsinstanzen gepeitscht, um den Mangel an Wohnraum etwas zu beheben. Bauen im Außenbereich wird so möglich, auch wenn der Flächennutzungsplan das Gebiet eigentlich nicht als Baugebiet ausweist. Und zwar im beschleunigten Verfahren, also ganz ohne Umweltprüfung. Auch Ausgleiche für Eingriffe in Natur und Landschaft sind erst einmal passé. Gebaut werden darf, wenn sich das Gebiet an den Ortsrand anschließt. Und die Grundfläche die bebaut wird , darf nicht größer als 10 000 Quadratmeter sein. Das entspricht einem Bruttobauland von 2,5 bis drei Hektar. Die Regelungen aus Paragraf 13b sind befristet bis 31. Dezember 2019. Bis dahin muss also ein Bebauungsplan aufgestellt sein.