WENDLINGEN (pm). Das Erbrecht ist kompliziert. Die gesetzliche Erbfolge ist eigentlich nur noch für immer seltener werdende Familien (Vater, Mutter, verheiratet, ein oder zwei Kinder) geeignet. Aber solche Familien sterben aus. Manchmal hilft eine pfiffige Idee, die Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden oder eine für sich selbst günstige Situation zu schaffen. Um die oft nicht bekannten negativen Folgen der gesetzlichen Erbregelung zu vermeiden, kann jedermann selbst ein Testament mit seinen tatsächlichen Wünschen schreiben. Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Darüber hinaus kann man aber auch mit jedermann einen Erbvertrag schließen. Wie sich die Möglichkeit der Abfassung des „letzten Willen“ tatsächlich, rechtlich und auch finanziell unterscheiden, ist Gegenstand dieses Vortrages am Dienstag, 3. Juli, um 15 Uhr mit dem Referent Rechtsanwalt Horst W. Bantel. Beginn ist um 15 Uhr im Kleinen Saal, Treffpunkt Stadtmitte, Am Marktplatz 4, Wendlingen. Der Eintritt ist frei.