Die Anklage der Großen Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge
Ein 74 Jahre alter Rentner sitzt auf der Anklagebank der Großen Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, er habe am 7. Dezember 2013 in Wernau auf der Straße einem 86-Jährigen einen Faustschlag auf die Brust gesetzt, sodass das Opfer stürzte und bewusstlos liegen blieb. Vier Monate später starb das Opfer an den Sturzfolgen.
WERNAU/STUTTGART. Hat der 74-jährige Beschuldigte mit seinem Stoß an die Brust des Gegenübers damit rechnen können, dass dieser das nicht überlebt? Das dürfte in diesem gestern begonnenen Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht die zentrale Frage sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte sich an jenem 7. Dezember vor über einem Jahr in der Kirchheimer Straße in Wernau Folgendes abgespielt: Der Angeklagte geriet mit dem späteren Opfer zunächst in einen verbalen Streit, bei dem es um die Belegung eines Parkplatzes ging. Offensichtlich hatte der Angeklagte sein Fahrzeug schief in eine Parkbucht einrangiert. Der Streit sei eskaliert. Und schließlich soll der Angeklagte dann aus Wut sein Gegenüber mit einem Faustschlag auf dessen Brust zu Boden geworfen haben.
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