KIRCHHEIM (pm). Ein leckeres Essen für weniger als vier Euro zu kochen, das erfordert schon einige Findigkeit am Herd. Doch wer auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen ist, hat rein rechnerisch in der Regel einen Betrag zwischen 4,40 Euro als alleinstehender Erwachsener für Frühstück, Mittagessen und Abendessen und 2,65 Euro als Kind bis 14 Jahren pro Tag zur Verfügung, um sich zu ...