WENDLINGEN (pm). Wer Reisig verbrennen möchte, der muss einiges dabei beachten. Die Stadt Wendlingen teilt dazu mit: Es darf nur unbehandeltes und trockenes Reisig verbrannt werden. Gras, Heu sowie alle Arten von Abfällen dürfen nicht verbrannt werden. Zur Wohnbebauung ist ein Abstand von 50 Meter einzuhalten, von Straßen 100 Meter und von Bundesautobahnen 200 Meter. An Sonn- und Feiertagen darf keine Verbrennung stattfinden. Das Feuer muss unter Beobachtung bleiben. Erst wenn die Glut vollständig erloschen ist, darf die Feuerstelle verlassen werden. Dass bei stärkerem Wind auf das ...
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NTZ+ Wendlingen | 26.04.2024 - 05:00
Sorge vor einer „Kita für Besserverdienende“ in Wendlingen
In Wendlingen will ein privater Kita-Betreiber eine Einrichtung eröffnen. Soll die Stadt das zulassen, auch wenn dafür höhere Elternbeiträge fällig werden? Darüber diskutierte der Gemeinderat kontrovers. Am Ende fiel eine denkbar knappe Entscheidung.