WENDLINGEN(pm). Aufgrund Paragraf 21 der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird eine allgemeine Rattenbekämpfung vom 31. März bis 2. April für die Stadt Wendlingen angeordnet. Da nur einheitliches und gleichzeitiges Vorgehen Erfolg verspricht, sollten sich alle Haus- und Grundbesitzer, die Nutzungsberechtigten von Schutt- ...