KIRCHHEIM (pm). Seit gestern gibt es in den Kindertageseinrichtungen und Schulen keinen Präsenzbetrieb, es wird eine Notbetreuung angeboten. Sie gilt für Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klassenstufe 7 an den regulären Öffnungstagen.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem ...