Gemeinde Köngen bereitet sich auf den ersten doppischen Haushalt vor
KÖNGEN. Zum 1. Januar 2019 wird die Gemeinde das sogenannte „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) einführen, das die bisherig angewandte kameralistische Buchführung ersetzt. Für die Gemeinde ist die Umstellung ein ziemlicher Kraftakt, da sie mit einem riesigen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Umstellung auf das neue Rechnungswesen bedeutet, dass sämtliches Hab und Gut der Gemeinde einzeln erfasst werden muss und als Einzelwert in den sogenannten Ergebnishaushalt einfließt. Eine noch größere Herausforderung besteht jedoch in den Regelabschreibungen größerer Vermögenswerte, die von jetzt an eigenständig erwirtschaftet werden müssen.
Kürzlich stellte Yasmin Stoll den Gemeinderäten die Gliederung des künftigen Haushalts vor: Im Teilhaushalt „Innere Verwaltung“ finden sich interne Service- und Steuerungsleistungen wieder, die beispielsweise den Bauhof, die Kämmerei, die Kasse oder das Personalwesen betreffen. Im Teilhaushalt „Dienstleistungen und Infrastruktur“ sind alle Leistungen untergebracht, die die Gemeinde gegenüber den Bürgern erbringt. Hierunter fallen die Aufgaben des Ordnungsamtes oder des Bürgerbüros genauso wie die für Kindertagesstätten oder Schulen. Der dritte Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ umfasst beispielsweise Steuern oder Mittel aus dem Finanzausgleich.