Oberboihinger Gemeinderat schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für „Ortsmitte“
Das Gebiet des und rund um das Feuerwehrmagazin in Oberboihingen soll neu bebaut werden. Weil der bisherige Bebauungsplan für das Plangebiet nur für einen Teilbereich existiert, muss der Bebauungsplan geändert und erweitert werden. Dafür fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Aufstellungsbeschluss.
Auf dem und rund um das Gelände des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr soll in den nächsten Jahren eine Neubebauung entstehen. gki
OBERBOIHINGEN. Der Oberboihinger Gemeinderat hat damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Ortsmitte gefasst. Die Grundstücke liegen im Sanierungsgebiet Ortskern II im Bereich der Nürtinger Straße/Kelterstraße und umfassen nach der Erweiterung rund 0,3 Hektar. Dazu gehört das Grundstück des Feuerwehrgerätehauses, das bekanntlich in die Neckarstraße/Max-Eyth-Straße verlagert und dort vergrößert neu gebaut werden soll. Für das so frei werdende Grundstück sowie die Kelterstraße 1 und einen Teil der heutigen Parkfläche liegt der Gemeinde von einem Bauträger ein Kaufangebot vor. Die Neubebauung soll mit Mehrfamilienhäusern und einem Wohn- und Geschäftshaus erfolgen, es ist eine Mischnutzung vorgesehen. In einem weiteren Teilbereich sind auch Einfamilienhäuser geplant.
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