Wendlingen
Mit Höhlenbäumen sensibel umgehen
Sie dienen Spechten, Fledermäusen und Käuzchen als Quartier und lockt den Totholzkäfer und andere Insekten an
(nabu) Vielerorts nutzen Grundstücksbesitzer die Winterzeit dazu, um Bäume und Hecken zu stutzen. Beim Nabu häufen sich dann besorgte Anrufe von Baumnachbarn. Sie beobachten, wie auf Firmengeländen, an Straßen, im Wald und auf Privatgrundstücken bei großen und alten Bäumen die Motorsäge angesetzt wird. Der Anblick schmerzt, denn die Bäume sind den Menschen ans Herz gewachsen. Aus ihren Wipfeln pfeift und zwitschert es jetzt im zeitigen Frühling, im Sommer spenden sie Schatten, im Herbst verzaubern sie uns mit einem bunten Farbenspiel und raschelndem Blätterregen. Wird ein solcher Baum gefällt, sind viele Menschen zu Recht entsetzt.
„Grundsätzlich dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur gefällt werden, wenn die meisten Tiere und Pflanzen ihre Ruhephase haben – von 1. Oktober bis 28. Februar. Deshalb verbietet Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz das Roden und Fällen von März bis September“, erklärt Martin Klatt, Artenschutzreferent beim Nabu Baden-Württemberg. Auch das Roden von Hecken ist nach dem Gesetz nur in der kalten Jahreszeit erlaubt. Wer unsicher ist, ob ein Baum in der Nachbarschaft oder im eigenen Garten wirklich gefällt werden darf, sollte erst bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen.