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Messerstecher muss in die Psychiatrie

Angeklagter wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen

Freispruch für den Angeklagten im Prozess um die Messerattacke in Wendlingen. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Der psychiatrische Gutachter hatte bei ihm eine Schizophrenie diagnostiziert.

STUTTGART/WENDLINGEN. Für die 9. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts war nach drei Verhandlungstagen erwiesen, dass ...

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