KÖNGEN (sg). Wer anlässlich der im März anstehenden Landtagswahl einem Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand angehört, arbeitet gemäß dem Landtagswahlgesetz ehrenamtlich. Er erhält, nach der Landeswahlordnung, ein „Zehrgeld“ von 21 Euro. Die Gemeinde kann jedoch freiwillig eine höhere Entschädigung gewähren, der bis zur Höhe der Köngener Entschädigungssatzung reicht. Ob diese höhere Entschädigung ...