Maßnahmen sollen dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben werden – Stadt soll Realisierung selbst durchführen
WENDLINGEN. Führt die Bauleitplanung einer Kommune zu nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, fordern das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz entsprechenden Ausgleich. Also sind Kommunen aufgefordert, auf ihrer Markung nach solchen Flächen zu schauen, die freiwillig aufgewertet und einem so genannten „Ökokonto“ zugeführt werden können. Der Ausschuss für Technik und Umwelt des Wendlinger Gemeinderates befasste sich kürzlich mit zwei Bereichen, die so aufgewertet und dem Wendlinger Ökokonto zugeschlagen werden könnten. Ines Mändle von der Landsiedlung Stuttgart erläuterte zwei Pläne für die Renaturierung des Wasserlaufes im Seegraben und bei der Pfarrwiese.