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Kompromiss bei Aussicht und Aufbauten

Solaranlagen müssen bestimmte Höhen einhalten

Einstimmig hat der Gemeinderat für den Planentwurf für eine Änderung des Bebauungsplans Burggärten-Weinhalde votiert. Damit hat der Gemeinderat eine Änderung vom Mai dieses Jahres bestätigt, wonach Aufbauten von Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung maximal 20 Zentimeter über der zulässigen Oberkante der Attika zulässig sind.

WENDLINGEN. Ursprünglich sollten maximal 40 ...

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