Wendlingen
Kinderbetreuung in Köngen: Gebühren im Januar nur für Leistung
KÖNGEN. Einstimmig folgt der Köngener Gemeinderat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, die Gebühren für die Kinderbetreuung für Januar in der Schulkindbetreuung und in den Kindertagesstätten zu erlassen. Dies gilt für die Familien, die im Januar 2021 keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben und vorbehaltlich den endgültigen Zusagen zu Kompensationszahlungen des Landes. Der Beschluss für Februar soll gefasst werden, wenn das Land bekannt gegeben hat, wie dieser Verzicht auf Gebühren kompensiert wird.
Gemeinderat Gerhard Gorzellik (SPD) merkte dazu an, es zeichne sich ab, dass das Land 80 Prozent der Summe übernimmt, die den Kommunen durch den Verzicht verloren geht. „Ich bin dennoch der Meinung, dass wir die Eltern, die keine Leistung erhalten haben, nicht mit Gebühren belasten“, sagte er. Auch Bernd Vogel (SPD) hielte es für ein starkes Zeichen an die Eltern, ihnen die Gebühren zu erlassen.
Johanna Fallscheer (FW) wollte wissen, wie viele Kinder überhaupt in der Notbetreuung sind. „Der Sonnenwinkel ist ja voll“, sagte sie. Soll heißen, dass dort alle angemeldeten Kinder auch betreut werden.