Gemeinderat wird selbst entscheiden müssen, ob Lärmschutz verbessert wird
KÖNGEN (pm). In der Diskussion um Lärmschutzmaßnahmen in Köngen hat die SPD in der Römergemeinde im Juni beim Verkehrsministerium nachgefragt und um Klärung gebeten, ob das Land beziehungsweise der Bund auf einen aktiven Lärmschutz an der A 8 tatsächlich verzichten könne, obwohl die Lärmminderungsplanung für Köngen festgestellt habe, dass für einen erheblichen Teil der Wohnbevölkerung die Richt- beziehungsweise Orientierungswerte für Wohngebiete überschritten werden.
In der Antwort der Staatssekretärin Gisela Splett wird nun nach den Ausführungen der SPD auf die geltenden bundesgesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Das bedeutet: Lärmschutzmaßnahmen würden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel als Freiwilligkeitsleistung nur dann durchgeführt, wenn die Auslösewerte der Richtlinien für Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen überschritten seien. Dies sei in Köngen an der A 8 jedoch nicht der Fall, weshalb das Verkehrsministerium keine Möglichkeit sehe, Lärmschutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger zu finanzieren. Daran scheitere bisher im Übrigen auch der wiederholt gestellte Antrag, auf der A 8 eine Geschwindigkeitsbegrenzung festzusetzen.