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Hahn darf im Dorf bleiben

Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt Bußgeld-Verfahren ein

KÖNGEN. Der Streit um den Gockel im Quartier um die Spitalgasse in Köngens Ortsmitte ist entschieden. Der Hahn darf bleiben und er darf seinem natürlichen Bedürfnis nachkommen und krähen. So sieht es die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die jetzt ein Bußgeldverfahren der Gemeinde Köngen wegen Störung der Nachtruhe eingestellt hat.

Die Gemeinde Köngen hatte im April gegen Norbert Boceck, den ...

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