OBERBOIHINGEN. Nach dem Baugesetzbuch obliegt den Gemeinden, eigene Gutachterausschüsse zu bilden. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken anzufertigen, Kaufpreissammlungen auszuwerten und zu führen sowie Bodenrichtwerte zu ermitteln.
Am 31. Januar 2020 endet die laufende Amtsperiode des Gutachterausschusses der Gemeinde Oberboihingen. Damit müssen der Vorsitzende und weitere ehrenamtliche Gutachter von der Gemeinde für die nächste Amtszeit neu bestellt werden.
Vorausgegangen war ein Grundsatzbeschluss des Oberboihinger ...
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