Gemeinderat billigt die Einschränkung im Bebauungsplan „Am Sportplatz“ - Betriebe dürfen „Wohnen nicht wesentlich stören“
WENDLINGEN. Die siebte Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ wurde jetzt vom Wendlinger Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Die Änderung vorgenommen wurde auch im Blick auf die Änderungen im Sportplatzbereich an der Lauter. Nach der Auslagerung der Sportanlagen auf ein Gelände in Nachbarschaft des Freibades soll aus dem bisherigen Sportgelände ein Wohngebiet werden. Das angrenzende Gewerbegebiet auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Am Sportplatz und der Neuwiesenstraße wird in Teilen künftig Einschränkungen erfahren. Die jetzt beschlossene Änderung beinhaltet die Abstufung auf ein beschränktes Gewerbegebiet (GEb). Betriebe dürfen in diesem Puffer zwischen Wohn- und Gewerbegebiet „das Wohnen nicht wesentlich stören“.
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Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise hat nun auch…