Wendlingen
Gebäudesanierung: Steigt der Wert des Grundstücks?
Für den Abschluss der Ortskernsanierung II muss die Oberboihinger Verwaltung feststellen, ob ein Ausgleichsbetrag fällig wird
OBERBOIHINGEN. Die zweite Ortskernsanierung hat das Gesicht der Gemeinde vor allem in der Ortsmitte ziemlich verändert. Die Gemeinde machte den Weg frei für eine neue Bebauung rund um die Rathausgasse und die Kelterstraße. Dafür zog die Freiwillige Feuerwehr aus dem alten Domizil in der Nürtinger Straße in ein nigelnagelneues Gebäude in der Max-Eyth-Straße.
Nun steht die Endabrechnung an. Und auch die ist so komplex, dass sich die Gemeinde hierfür die Expertise der Stadtentwicklungsgesellschaft STEG einkauft. Der Verwaltung liegt dafür ein Angebot vor, das sich auf 23 240 Euro beläuft.
Zum anderen geht es darum, zu ermitteln, ob sich wegen der Sanierung eines Gebäudes der Wert des dazugehörigen Grundstücks erhöht hat. Ist dies der Fall, muss der Grundstückseigentümer einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten. Es wird also geprüft, welchen Wert das Grundstück vor der Sanierung hatte und wie hoch die Wertsteigerung nach der Sanierung ist. Als Grundlage dienen unter anderem die Bodenrichtwerte. Die Daten liegen in vier bis sechs Monaten vor. Beträgt die Wertsteigerung mehr als zehn Prozent, muss von den Eigentümern ein Ausgleichsbetrag gefordert werden, erläuterte Hauptamtsleiter Bernd Edele den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung. Und mutmaßte, dass die Betroffenen in diesem Fall nicht erfreut sein werden.