Wendlingens Verwaltung und Gemeinderat hatten mit ihrer Forderung nach schrittweiser Einführung bis 2015 keinen Erfolg
Die Umweltzone für Wendlingen kommt. Ab 2. April 2013 dürfen in Wendlingen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) fahren. In Härtefällen, so das Stuttgarter Regierungspräsidium, sind Ausnahmen möglich. Wann ist ein Härtefall gegeben? Wo muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden und wer entscheidet, wann eine Ausnahme zutrifft?
Wendlingen wird ab 2. April 2013 Umweltzone. Kraftfahrzeuge mit roter oder gelber Plakette dürfen dann im Stadtgebiet nur noch mit einer vom Landratsamt auszustellenden Ausnahmegenehmigung unterwegs sein. pm
WENDLINGEN. Wendlingens Stadtverwaltung und der Gemeinderat, die die Einführung der Umweltzone grundsätzlich begrüßen, hatten im September noch dafür plädiert, die Einführung einer solchen Umweltzone schrittweise bis 2015 zu verlängern. Damit wollte man besonders kleinen Handwerksbetrieben eine längere Frist für die Umstellung ihres Fuhrparks einräumen. Gerne gesehen hätte es die Stadt, wenn Fahrzeuge mit roter Plakette noch bis Ende 2013 und solche mit gelber Plakette noch bis Ende 2014 im Stadtgebiet hätten fahren können. Das wird jetzt vom Regierungspräsidium abgelehnt. Ursprünglich sollte die Einführung der Umweltzone für die Stadt bereits zum 1. Januar 2013 erfolgen.
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