KÖNGEN (gki). Eine Grundsatzentscheidung stand für die Köngener Gemeinderäte kürzlich in der Sitzung an. Bislang ist die Unterhaltung des Straßenbeleuchtungsnetzes mit der EnBW in einem Konzessionsvertrag geregelt. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist eine Koppelung von Betrieb und Netz bereits vor Jahren untersagt worden. Der Gemeinderat musste also jetzt entscheiden, ob er ...