Neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten
WENDLINGEN. Eines gleich vorweg: Während sich bei der Benutzungsordnung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, müssen die Sportschaffenden mit Erhöhungen bei der neuen Entgeltordnung für die Sportstätten rechnen. Beidem stimmte der Gemeinderat zu.
Die letzte Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten war im Jahr 2011. In der aktuellen Benutzungsordnung wurde lediglich die Turnhalle Unterboihingen aus dem Geltungsbereich (Paragraf 1) ersatzlos gestrichen. Laut der Begründung von Joachim Vöhringer, Leiter des Amts für Familie, Bildung und Soziales, und damit zuständig für den Bereich Sport, findet dort schon seit geraumer Zeit kein Sport mehr statt. Weitere Änderungen waren redaktioneller Art.
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