Die Übergabe eines Merkblattes zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung beim Mietvertragsabschluss befreit Vermieter nicht von ihrer Verantwortung und Gewährleistungspflichten für Schimmel und ähnliche Schäden, entschied das Landgericht Berlin kürzlich. Viele Vermieter sprechen von falschem Heiz- oder Lüftungsverhalten.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen müssen Mieter ihre Vermieter beim Auftreten von Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbefall unverzüglich informieren, am besten schriftlich. Dann muss der Vermieter notfalls mithilfe einer sachverständigen Person ...
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NTZ+ Wendlingen | 26.04.2024 - 05:00
Sorge vor einer „Kita für Besserverdienende“ in Wendlingen
In Wendlingen will ein privater Kita-Betreiber eine Einrichtung eröffnen. Soll die Stadt das zulassen, auch wenn dafür höhere Elternbeiträge fällig werden? Darüber diskutierte der Gemeinderat kontrovers. Am Ende fiel eine denkbar knappe Entscheidung.