Gemeinderat gibt grünes Licht für den Bebauungsplan Burgweg West III in Köngen – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In seiner Sitzung am Montag hat der Köngener Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Burgweg West III einstimmig gefasst. Damit will die Gemeinde ein neues Wohnbaugebiet mit 4,8 Hektar für etwa 116 Wohneinheiten erschließen. Frühestens Mitte 2020 soll mit der Bebauung begonnen werden können.
Das Plangebiet (innerhalb der gestrichelten Linie) grenzt rechts an den Burgweg, oben an das bestehende Wohngebiet Burgweg West II, links mit etwas Abstand an das Sportgelände Fuchsgrube und unten an das Schulgebiet der Burgschule mit Sporthalle. Der vorläufige Entwurf zeigt die mögliche Erschließung mit Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Mehrfamilien- und Kettenhäusern. Plan: ARP – Architektenpartnerschaft Stuttgart
KÖNGEN. Das Bebauungsplanverfahren soll nach dem beschleunigten Verfahren (Paragraf 13 b Baugesetzbuch) durchgeführt werden. Damit können auch Außenbereichsflächen herangezogen werden, wie nun geschehen. Verzichtet werden kann vorläufig mit dem beschleunigten Verfahren auf eine Änderung des Flächennutzungsplans, muss aber später nachgeholt werden. Ebenfalls nicht erforderlich sind eine Umweltprüfung sowie eine Eingriffs- und Ausgleichbilanz. Im weiteren Verfahren werden notwendige Fachgutachten wie die Untersuchungen zum Artenschutz oder Immissionsgutachten noch erstellt.