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Aufnahme in Bedarfsplanung in Aussicht gestellt

Kinderstube Wendlingen muss Voraussetzungen für Betriebserlaubnis erfüllen, um in städtischem Bedarfsplan berücksichtigt zu werden

Abgelehnt hat der Gemeinderat Wendlingen einen Antrag der Kinderstube auf Umzugs- und Mietkostenzuschuss. Darüber hinaus kann die Kinderstube im kommenden Kindergartenjahr nicht in den Kindergartenbedarfsplan aufgenommen werden, da eine Betriebser- laubnis bislang fehlt. Allerdings stellte die Stadt eine Aufnahme in den Bedarfsplan für 2014/2015 in Aussicht.

WENDLINGEN. Die Kinderstube Wendlingen ...

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