Wendlingen
Aufnahme in Bedarfsplanung in Aussicht gestellt
Kinderstube Wendlingen muss Voraussetzungen für Betriebserlaubnis erfüllen, um in städtischem Bedarfsplan berücksichtigt zu werden
Abgelehnt hat der Gemeinderat Wendlingen einen Antrag der Kinderstube auf Umzugs- und Mietkostenzuschuss. Darüber hinaus kann die Kinderstube im kommenden Kindergartenjahr nicht in den Kindergartenbedarfsplan aufgenommen werden, da eine Betriebser- laubnis bislang fehlt. Allerdings stellte die Stadt eine Aufnahme in den Bedarfsplan für 2014/2015 in Aussicht.
WENDLINGEN. Die Kinderstube Wendlingen hat den Wunsch angemeldet, in die Bedarfsplanung der Stadt Wendlingen aufgenommen zu werden. Bestimmte Maßnahmen müssen dafür jedoch vorher erfüllt werden: räumlich, personell und konzeptionell. Mit dem bisherigen Angebot der Spielgruppe im Altbau der Gartenschule ist eine Aufnahme in den Bedarfsplan jedoch nicht möglich. Die Stadt Wendlingen teilt jedoch die Auffassung der Kinderstube, dass es wünschenswert wäre, sie in die Bedarfsplanung zu heben, erläuterte Bürgermeister Steffen Weigel in der Sitzung. Deshalb stellt die Stadt eine Aufnahme in Aussicht für das Kindergartenjahr 2014/2015, unter der Bedingung, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis erfüllt werden.