Gemeinderat fällte Aufstellungsbeschluss – Satzungsbeschluss für „Alb-, Zollern-, Talstraße“ wegen Gutachterfehler zurückgewiesen
WENDLINGEN. In der jüngsten Sitzung des Wendlinger Gemeinderates befasste sich das Gremium im öffentlichen Teil ausschließlich mit drei Bebauungsplänen: ein Aufstellungsbeschluss musste im Voll-Gremium nachgeholt werden, weil der Ausschuss wegen eines Formfehlers der Verwaltung nicht darüber abstimmen konnte. Ein Satzungsbeschluss musste am Dienstagabend zurückgestellt werden, weil ein Fehler in einem Gutachten einem Stadtrat, nicht aber zuvor der Verwaltung aufgefallen war. „Glatt durchgegangen“ ist dagegen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alte Sportanlagen Wendlingen“, also die Umwidmung vom Sportgelände zur Wohnbaunutzung und zum Mischgebiet.
Das Virus schwingt in den Stellungnahmen der Fraktionen im Wendlinger Gemeinderat immer mit
Die Corona-Pandemie bestimmt nicht nur den Bundes - und die Landeshaushalte. Diesen besonderen Herausforderungen müssen sich vor allem auch die Haushalte der…