WENDLINGEN (pm). Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2013. Jetzt ist der Gemeinderat der Stadt Wendlingen aufgerufen, dem Amtsgericht Nürtingen eine Vorschlagsliste für die Schöffenneuwahl vorzulegen. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Richters die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen aus. Die Amtszeit der von dort bestimmten Schöffen beginnt am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2018. Die Vorschlagsliste soll nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes alle Gruppen der Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 70 Jahren berücksichtigen. Es können nur Deutsche Schöffen werden. Alle Personen, die Interesse daran haben, in die Vorschlagsliste für Schöffen aufgenommen zu werden, werden gebeten, sich bis 23. April beim Bürgermeisteramt Wendlingen schriftlich oder telefonisch unter (0 70 24) 94 32 12 zu melden. Dort erhalten Interessierte auch weitere Informationen zu den Aufgaben der Schöffen.