NÜRTINGEN/AICHTAL (pm). Die Landesstraße 1185 wird vom 19. März bis zum 7. April zwischen Nürtingen und Aichtal-Grötzingen komplett für den Verkehr gesperrt. In einer Pressemitteilung begründet der Landkreis Esslingen die geplante Maßnahme folgendermaßen: „Die Esche hat sich zum Sorgenkind der Förster und der Straßenbauverwaltung entwickelt. Weil ein aus Ostasien eingeschleppter Pilz die Bäume zum Absterben bringt, planen das Forstamt und das Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen gemeinsam eine umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahme entlang der Landesstraße L 1185.“ Für die Baumfällarbeiten müsse die L 1185 zwischen dem Ortsausgang von Nürtingen bis auf Höhe der Kläranlage Richtung Aichtal-Grötzingen in der Zeit vom 19. März bis 7. April voll gesperrt werden. Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen über die B 297 Nürtingen–Neckartailfingen sowie über die B 312 Aichtal-Aich umgeleitet. Die Umleitungen werden ausgeschildert.
„Falsches weißes Stängelbecherchen“ heiße der Pilz, der sowohl alte als auch junge Bäume befällt. Er lebt parasitär im Blattgewebe und in den Trieben, so dass diese schließlich vertrocknen. Die Krankheitssymptome sind eindeutig zu erkennen. Zunächst zeigen die Bäume eine schüttere Krone, im fortgeschrittenen Stadium sterben diese ab. Schon eine schwache Windbewegung kann trockene Äste zum Abbrechen bringen. Die Standfestigkeit der Bäume ist dann stark eingeschränkt, was erhebliche Gefahren für die Verkehrsteilnehmer mit sich bringt.
„Die Maßnahme ist dringlich“, lautet die Einschätzung des zuständigen Revierleiters Richard Höhn, denn der Bewuchs entlang der Landesstraße weist bereits einen sehr hohen Anteil an Eschen mit deutlichen Krankheitssymptomen auf. Damit die umfangreichen Arbeiten im vorgegebenen Zeitrahmen erledigt werden können, kommen neben einem Vollernter zwei Rückezüge, ein Hacker und zwei Arbeitspartien zum Einsatz. Da diese großen und schweren Geräte mit hoher Wahrscheinlichkeit Straßenschäden verursachen, wird die Straßenbauverwaltung anschließend an den Fahrbahnen der Straße und dem begleitenden Geh- und Radweg punktuelle Instandsetzungsarbeiten vornehmen. Das Forstamt und das Straßenbauamt bitten für die Verkehrsbehinderungen um Verständnis.