NT-ZIZISHAUSEN (pm). Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmslos steuerpflichtig sind.
Für Neurentner, die ab 2018 erstmals Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der Besteuerungsanteil 76 Prozent. Wenn der Grundfreibetrag von 9000 Euro für Alleinstehende und 18 000 Euro für Ehepaare überschritten wird, besteht die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.
Wer zusäzliche Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietungen oder einem Nebenjob hat, muss immer eine Steuererklärung abgeben. Abzugsfähig sind Krankenkassenbeiträge, Spenden, außergewöhliche Belastungen wie Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Die Lohnsteuerhilfevereine beraten Neurentner und sagen ihnen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.