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Kreisjugendamt unterstützt Familien

(la) In vielen Haushalten kann die Corona-Pandemie zu einer angespannten wirtschaftlichen Situation beitragen. Hier stehen die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes auch in Corona-Zeiten als Ansprechpartner für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebot, auch und gerade in finanzieller Hinsicht, zur Verfügung.

Bleiben beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder aus oder fließen sie nur in geringerer Höhe als bisher, können alleinerziehende Mütter und Väter Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreisjugendamtes beantragen. Dieser beträgt derzeit für Kinder bis fünf Jahren 165 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 220 Euro und für Kinder von zwölf bis siebzehn Jahren 293 Euro pro Monat, wobei Unterhalt vom anderen Elternteil darauf angerechnet wird.

Bei der Geltendmachung und Durchsetzung des Kindesunterhalts kann das Kreisjugendamt im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen. Der Beistand versucht zunächst, mit dem anderen Elternteil zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Ist dies nicht möglich, vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht.

Eine Beistandschaft kann entweder der Elternteil beantragen, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht oder – bei gemeinsamem Sorgerecht – der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Im Rahmen einer Beratung ist das Jugendamt auch jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr bei der Verfolgung des eigenen Unterhaltsanspruchs behilflich.

Auch Kindergartengebühren oder Kostenbeiträge in der Kindertagespflege können für Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Ist diese Belastung für das Haushaltseinkommen zu groß, können die Gebühren auf Antrag teilweise oder vollständig bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreisjugendamtes übernommen werden. Bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und/oder Grundsicherung nach dem SGB XII, Leistungen nach den Paragrafen 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag und Wohngeld werden die Gebühren beziehungsweise der Kostenbeitrag vollständig übernommen.

Kontakt Jugendamt des Landkreises Esslingen: Unterhaltsvorschusskasse: Telefon (07 11) 39 02-4 83 22; Beistandschaften: Telefon (07 11) 39 02-4 83 23; Wirtschaftliche Jugendhilfe: Telefon (07 11) 39 02-4 83 21; E-Mail: jugendamt@lra-es.de, Internet: www.landkreis-esslingen.de; Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

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