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Kreis Esslingen verfügt Sperrstunde und Alkoholverbot

Gaststätten schließen um 23 Uhr – Kein Alkohol in der Öffentlichkeit

Von Dienstag, 0 Uhr, an ist ab 23 Uhr Schluss. Gaststätten müssen schließen, Alkohol darf nicht mehr verkauft werden. Auch in der Öffentlichkeit dürfen keine alkoholischen Getränke mehr konsumiert werden. Foto: Symbolbild (NZ-Archiv)

(la) In den letzten Tagen war viel über schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus gesprochen worden. Nach dem klarstellenden Erlass des Sozialministeriums zur Sperrstunde ab 23 Uhr bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen gilt auch im Landkreis Esslingen von Dienstag, 0 Uhr, an eine verlängerte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot. Das heißt, von Dienstag an müssen Gaststätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen. Die Sperrzeit gilt bis zum Folgetag um 6 Uhr. Während dieser Zeitspanne darf auch kein Alkohol mehr verkauft werden.

Es ist zudem untersagt, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen im Landkreis Esslingen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr alkoholische Getränke zu konsumieren. Die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken außer Haus oder im Rahmen eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich.

Die entsprechende Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Stichwort „aktuelle Regelungen“ eingesehen werden unter www.landkreis-esslingen.de.

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