Landkreis Esslingen

Kindergeld nach der Schulzeit

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Mit dem zu Ende gehenden Schuljahr sind viele Eltern unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Grundsätzlich, so die Arbeitsagentur, erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste wie FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland kann Kindergeld gezahlt werden. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, könne für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, während es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genüge die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen, den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit sei in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig sei, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, könne ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu müsse sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. pm

Telefonisch ist die Familienkasse unter (08 00) 4 55 55 30 erreichbar. Anträge online stellen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

Zur Startseite