NÜRTINGEN (nt). Was dem Menschen sein Personalausweis, ist dessen bestem Freund quasi die Hundemarke. Damit wird angezeigt, dass der Hund gemeldet ist – unabhängig davon, ob er von der Steuerpflicht befreit wurde. Nach der Nürtinger Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter im Stadtgebiet dazu verpflichtet, innerhalb einer Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, den Hund bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden. Hundebesitzer müssen dafür sorgen, dass ihr tierischer Begleiter eine Steuermarke trägt. Im Oktober kontrollieren Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes in Grünanlagen und auf Hundeauslaufflächen, ob Hundehalter ihrer Meldepflicht nachkommen. Die Mitarbeiter legitimieren sich durch einen Dienstausweis.
In Nürtingen sind derzeit rund 1500 Hunde gemeldet. Die Steuer für einen Hund, der nicht als Kampfhund eingestuft ist, beträgt derzeit 132 Euro. Für jeden weiteren Hund fallen 260 Euro an. Die Steuer für Kampfhunde beträgt in Nürtingen 720 Euro. Für jeden weiteren Kampfhund beläuft sich der Steuerbetrag auf 1240 Euro.
Ein Anmeldevordruck ist auf der städtischen Homepage unter www.nuertingen.de zu finden sowie bei der Stadtkämmerei in der Abteilung Steuern und Abgaben, Marktstraße 7, Zimmer U 108 erhältlich. Unter der Telefonnummer (0 70 22) 75-210 können Termine vereinbart und weitere Auskünfte zur Hundesteuer eingeholt werden.