Heinz Vogel, Oberboihingen. Zum Artikel „89 Kinder für die Ganztagsschule“ vom 26. Juni. Die baden-württembergische Landesregierung tritt mit dem Grundschul-Ganztagsschulgesetz mit dem Anspruch an, den Eltern eine kostenlose Ganztagsbetreuung zu bieten und die Gemeinden im Vergleich zu den bisherigen selbst organisierten Betreuungsmodellen durch die Einführung von Nachmittags-Schulen zu entlasten.
Dabei gibt es im Gesetz eine klare Aufteilung: Die Schule machen das Land beziehungsweise die Lehrer, die Mittagspause macht die Gemeinde. In unserem Fall bedeutet das, dass durch die Einführung der Ganztagsgrundschule der Landeszuschuss für die bisher selbst organisierte kommunale Betreuung und die Selbstbeteiligung der Eltern daran entfällt, da dieser theoretisch ja nicht mehr notwendig ist. Ein Betrag, der rund und roh mit minus 80 000 Euro angesetzt werden kann.
Für die Mittagspausenbetreuung erhält die Gemeinde vom Land pro Tag zukünftig 45 Euro – wohlgemerkt insgesamt, nicht pro Person. Die Schule erhält zusätzliche Lehrerwochenstunden, die es ermöglichen, eine Fortsetzung des Unterrichts am Nachmittag mit den Klassenstärken des Vormittags zu gestalten.
Dass dieser Minimalansatz, den das Land bereitstellt, dem (selbst) gesetzten Qualitätsanspruch nicht standhält, ist abzusehen. Deshalb steht der Vorschlag zur Diskussion, die bisherige Personalstärke der kommunalen Betreuung auch im Ganztagsschulbetrieb mindestens aufrechtzuerhalten. Das gilt sowohl für die Mittagspause als auch (und das ist neu) für die Schulstunden, in denen die Hausaufgabenbetreuung parallel zu den Lehrkräften (als sogenannte Tandemlösung) unterstützt werden soll.
Dass die Eltern mit der Minimalversion des Landes nicht zufrieden wären, ist einzusehen, dass das aber wieder ein finanzieller Kraftakt zu Lasten der Gemeinde wird, wenn es so kommt, darf hier aber auch einmal erwähnt werden. Inzwischen ist dem Letzten klar, wer die „Erfolgsmodelle“ des Kultusministeriums letztendlich ausbaden muss.