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Für Direktvermarkter

WOLFSCHLUGEN (la). Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen bietet für Direktvermarkter am Dienstag, 20. Oktober, um 19.30 Uhr eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz an. Dieses Jahr findet die Belehrung in Kooperation mit Dr. Christian Marquardt, Leiter des Veterinäramts, statt. Die Veranstaltung ist unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften in den „Hexenbannerstuben“, Nürtinger Straße 77, in Wolfschlugen. Nach den Rechtsvorschriften sind Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen, zu einer Erstbelehrung und zu einer regelmäßigen Folgebelehrung verpflichtet. Im Vorfeld zu der Veranstaltung ist eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim zuständigen Gesundheitsamt zu besuchen.

Die Anmeldung ist bis Donnerstag, 15. Oktober, beim Landwirtschaftsamt unter Telefon (07 11) 39 02-4 14 70, per Mail an Landwirtschaftsamt@lra-es.de oder über den Online-Veranstaltungskalender unter www.esslingen.landwirtschaft-bw.de möglich.

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