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Förderanträge von Selbsthilfegruppen

(pm) Bis 31. März haben gesundheitliche Selbsthilfegruppen im Landkreis Esslingen Gelegenheit, einen Förderantrag zu stellen. Darauf weist jetzt die Regionale Fördergemeinschaft hin. Unter der Federführung der AOK Neckar-Fils stimmt dieses Gremium aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und Selbsthilfevertretern jedes Jahr über die Vergabe der Förderanträge ab.

„Ich kann nur jede gesundheitliche Selbsthilfegruppe ermutigen, Förderung zu beantragen. Die Menschen in den Selbsthilfegruppen arbeiten ehrenamtlich. Sie helfen Betroffenen, mit ihrer chronischen Krankheit oder Behinderung besser umgehen zu können. Die Selbsthilfegruppen sind eine wichtige Säule unseres Gesundheitswesens“, sagt Birthe Schöne vom Sozialen Dienst der AOK Neckar-Fils und zuständig für die Selbsthilfegruppen.

Antragsformulare gibt es auf der Internetseite der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de. Dort befindet sich auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“, in dem die Voraussetzungen für eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erläutert werden. Nähere Informationen gibt es unter Telefon (0 71 61) 2 03-2 32.

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