NÜRTINGEN (pm). Das Finanzamt informiert: Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags wurde der Solidaritätszuschlag ab dem Veranlagungszeitraum 2021 in einem ersten Schritt für niedrige und mittlere Einkommen zurückgeführt. Falls man mit den Einkommensteuervorauszahlungen ab dem 10. März keinen Solidaritätszuschlag zahlen muss, erhält man in den nächsten Tagen vom Finanzamt eine entsprechende Mitteilung. Aufgrund eines EDV-Problems wurde für einige Fälle der Solidaritätszuschlag irrtümlich auf null Euro herabgesetzt. Diese Fälle werden nochmals gesondert angeschrieben. Für diese Fälle wird der Solidaritätszuschlag ab dem Einkommensteuervorauszahlungstermin 10. Juni wieder erhoben.