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Erben und vererben

WENDLINGEN (hh). Die Motivation, sich für das Thema „Erben“ zu interessieren, kann ganz unterschiedlich sein: Man hat etwas zu vererben und macht sich Gedanken, wie der Besitz nach dem Tod verteilt werden soll. Ist ein Testament oder ein Erbvertrag angebracht, um den letzten Willen zu verwirklichen? Wie kann eine Verfügung von Todes wegen ausgestaltet und welche Formvorschriften sind zu beachten. Man hat geerbt oder erbt demnächst. Was kommt auf den Erbenden zu? Wer wird gesetzlicher Erbe, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Erbschaft, und wie wird der Nachlass verwaltet und aufgeteilt? Ausgehend von diesen unterschiedlichen Interessenslagen beschäftigt sich ein Vortrag am Dienstag, 15. Januar, um 15 Uhr im MiT im Treffpunkt Stadtmitte damit, inwieweit die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform praktische Auswirkungen hat. Referent ist Rechtsanwalt Horst W. Bantel. Der Eintritt ist frei.

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