Landkreis Esslingen

Beratung bei Unterhaltsfragen

Das Landratsamt Esslingen berät und unterstützt Eltern und junge Menschen ab 18 Jahren beim Thema Kindesunterhalt.

Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder nichteheliches Kind handelt oder ob alleinige oder gemeinsame elterliche Sorge vorliegt, darauf weist das Jugendamt des Landratsamtes in einer Pressemitteilung hin.

Für Alleinerziehende bestehe für den betreuenden Elternteil die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten zu lassen. Der Begriff Beistandschaft bezeichne eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche. Dabei handle es sich um ein kostenfreies Angebot des Jugendamtes, insbesondere alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft des Kindes und der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes zu unterstützen.

Das Jugendamt als Beistand könne das Kind auch in Unterhaltsverfahren vor Gericht rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten. Die Beistandschaft ende spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes.

Über das 18. Lebensjahr hinaus könnten sich die jungen Volljährigen selbst beim Jugendamt hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs beraten und diesen auch berechnen lassen. Diese Beratungsmöglichkeit bestehe bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das Angebot kann kostenlos in Anspruch genommen werden, so das Landratsamt. la

Weitere Information gibt es beim Jugendamt des Landratsamtes Esslingen unter Telefon (07 11) 39 02-4 83 23 oder per E-Mail an jugendamt@lra-es.de.

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