Nürtingen

3-G-Regel im Rathaus Nürtingen

NÜRTINGEN. Ab Montag, 6. Dezember, gilt für Kunden der Stadtverwaltung die 3-G-Regel. Wie die Pressestelle mitteilt muss, wer einen persönlichen Termin im Rathaus, bei den Ortschaftsverwaltungen, der Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) oder bei Mitarbeitern der städtischen Einrichtungen wahrnehmen will, den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen Test unaufgefordert vorzeigen. Der Nachweis einer Genesung darf nicht älter als sechs Monate sein. Als Testnachweis gilt die Bescheinigung des Ergebnisses eines Antigen-Schnelltests einer Teststation, die nicht älter als 24 Stunden sein darf. PCR-Tests können bis zu 48 Stunden alt sein. Selbsttests sind nicht ausreichend. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren genügt die Vorlage des Schülerausweises. Kinder unter sechs Jahren unterliegen keiner Testpflicht. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske sowie das Einhalten des Mindestabstands. nt

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