Einstimmig haben am Mittwoch die Gemeinden Erkenbrechtsweiler, Grabenstetten und Hülben den Zweckverband Region am Heidengraben gegründet und der Satzung zugestimmt. Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit soll Verbandsvorsitzender in der Regel ein Bürgermeister einer Gemeinde oder ein Landrat eines Landkreises sein, die dem Zweckverband angehören. Um die Arbeit aufzuteilen, hatten sich die Bürgermeister bei der Erstellung des Satzungsentwurfs darauf geeinigt, dass der Grabenstetter Bürgermeister Roland Deh nicht nur in der Gründungsversammlung, sondern generell Verbandsvorsitzender sein soll und der Sitz des Zweckverbands entsprechend nach Grabenstetten verlegt wird. Dadurch ist künftig das Landratsamt Reutlingen für den Zweckverband zuständig.