(pm) Seit 1. Oktober lässt die Kfz-Zulassungsbehörde in Baden-Württemberg ein Fahrzeug grundsätzlich nur dann zu, wenn der Halter keine wesentlichen Kfz-Steuer-Rückstände hat. Dies teilt die Oberfinanzdirektion mit.
Bereits seit Juli 2007 ist bei Kraftfahrzeug-Zulassungen regelmäßig eine Einzugsermächtigung erforderlich, wenn ein Fahrzeug zugelassen werden soll. Mit dieser härteren Gangart soll es ...