Region
Wechselgebühr ist Vermietersache
Mieterbund informiert über neues BGH-Urteil
(pm) Der Mieterbund hält die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 19/07) für richtig. Das ist für die Mieterhaushalte, die umziehen, von großer Bedeutung, kommentierte Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Landkreis Esslingen, in einer ersten Stellungnahme das Urteil.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten einer Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung beim Auszug des Mieters keine Betriebskosten sind, die der Mieter zahlen müsse. Tatsächlich handele es sich um Verwaltungskosten, für die der Vermieter aufkommen müsse.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Landkreis Esslingen war es jahrelang umstritten, wer die sogenannte Nutzerwechselgebühr zahlen muss. Wenn der Mieter während der Heizperiode ausziehe, müssten im Regelfall die Heizkostenverteiler zu diesem Zeitpunkt zusätzlich abgelesen werden. Das Gleiche könne für Wasserzähler gelten. Eine Reihe von Gerichten verpflichtete den ausziehenden Mieter, diese Kosten zu übernehmen. Andere Gerichte forderten die Gebühr vom einziehenden Mieter oder teilten die Kosten zwischen ein- und ausziehendem Mieter auf.