Willi Heringer, Wendlingen. Zum Artikel „Lange Haft für U-Bahn-Schläger“ vom 9. Juli. Na endlich! Das Gericht schöpfte hier seine gesetzlichen Möglichkeiten aus. Hinterhältig, feige und heimtückisch haben die beiden gehandelt. Wenn, dann höchstens eine ganz geringe Strafe, so würden es die beiden jetzt gerne sehen, war es doch bloß . . . aus ihrer Sicht. Als Milderungsgrund wird wieder einmal ...