Region
Warnung vor K.-o.-Tropfen
Polizei informiert über Gefahren bei Faschingsveranstaltungen
(lp) Nach ausgelassenen Feiern in der närrischen Jahreszeit kommt es manchmal zu einem bösen Erwachen. Einige Zeitgenossen schlagen nach übermäßigem Alkoholkonsum über die Stränge und kommen mit dem Gesetz in Konflikt. Veranstalter von Faschingsfeiern haben eine Verantwortung, insbesondere was die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen betrifft. So dürfen nach dem Jugendschutzgesetz keine branntweinhaltigen Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Der Konsum darf ihnen ebenfalls nicht gestattet werden. Viele Mischgetränke enthalten Branntwein und sind deshalb für diese Altersgruppe tabu.
Aber auch eine andere Gefahr lauert im Glas: K.-o.-Tropfen. Seit einiger Zeit registriert das Landeskriminalamt Vorfälle, bei denen in Diskotheken und auf Partys arglosen Opfern sogenannte K.-o.-Tropfen ins Getränk gemischt werden. Weil gerade in der Faschingszeit viele Menschen besonders ausgelassen feiern, nimmt dies die Polizei zum Anlass, auf die Gefahren einer Vergiftung durch K.-o.-Tropfen hinzuweisen. Im Faschingstrubel ist es für Täter besonders leicht, sich ein Opfer zu suchen und dessen Getränk zu präparieren.