(lp) Nach ausgelassenen Feiern in der närrischen Jahreszeit kommt es manchmal zu einem bösen Erwachen. Einige Zeitgenossen schlagen nach übermäßigem Alkoholkonsum über die Stränge und kommen mit dem Gesetz in Konflikt. Veranstalter von Faschingsfeiern haben eine Verantwortung, insbesondere was die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen betrifft. So dürfen nach dem Jugendschutzgesetz keine ...