Anklage lautete auf Betrug – Zu Unrecht 2668 Euro „Stütze“ bezogen
NÜRTINGEN. Die Frage der Richterin sagte alles. „Können Sie lesen?“, wollte sie vom Angeklagten wissen. Der 52-Jährige dachte eine Weile angestrengt nach, dann hatte er die Antwort parat. „Ja“, sagte er, „ich kann lesen.“ Die Bestätigung seiner Lesefähigkeit war wichtig, denn dann musste er auch wissen, was er unterschrieben hatte. ...