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Von den Formularen überfordert
Anklage lautete auf Betrug – Zu Unrecht 2668 Euro „Stütze“ bezogen
NÜRTINGEN. Die Frage der Richterin sagte alles. „Können Sie lesen?“, wollte sie vom Angeklagten wissen. Der 52-Jährige dachte eine Weile angestrengt nach, dann hatte er die Antwort parat. „Ja“, sagte er, „ich kann lesen.“ Die Bestätigung seiner Lesefähigkeit war wichtig, denn dann musste er auch wissen, was er unterschrieben hatte. Unterschrieben hatte der Arbeitslose ein Formular, das nicht vollständig und korrekt ausgefüllt war. In der Konsequenz hatte er 2668 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen.
Er hatte beim Ausfüllen des Formulars nicht angegeben, dass er bereits eine Unfallrente bezog, keine große, knapp über 200 Euro, aber immerhin eine Summe, die anzugeben ist, wenn es um den Bezug von „Stütze“ geht. Die Frage nach der Überprüfung seines jeweiligen Kontostandes erübrigte sich. Wenn Geld auf dem Konto sei, erklärte der Mann dem Gericht, hebe er es ab, sei kein Geld auf dem Konto, hebe er eben nichts ab.