Gemeinderat diskutierte über gesplittete Abwassergebühren
WOLFSCHLUGEN. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März dieses Jahres müssen die Gemeinden künftig eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr erheben, die unterschiedlich bemessen wird. Je mehr versiegelte Fläche ein Grundstück aufweise, desto ungünstiger wirkt sich das auf die Gebührenrechnung aus. Während viele Gemeinden ihre versiegelten Flächen mittels Befliegung ermitteln wollen, will Wolfschlugen die Flächen aus Kostengründen zunächst von einem Fachunternehmen schätzen lassen und dafür bereits vorhandene Pläne und Bildmaterial heranziehen. Ist der Grundstückseigentümer mit der Schätzung nicht einverstanden, kann er die genauen Angaben in einem Erklärungsbogen selbst angeben. „Wir haben Vertrauen in die Bürger, werden mit Stichproben die Angaben überprüfen“, sagte Bürgermeister Matthias Ruckh.
„Für den Normalbürger dürfte sich bei den Gebühren nicht allzu viel ändern“, erklärte Kämmerer Manfred Haug die neue Gebührenordnung in der Gemeinderatssitzung am Montagabend. Grundstückseigentümer mit großen versiegelten Flächen allerdings müssten sich auf höhere Abwassergebühren einstellen. Auch für Grundstücke ohne Frischwasseranschluss, die jedoch einen Kanalanschluss haben, müssten künftig Niederschlagswassergebühren bezahlt werden.