Region
Vermieter und Teppichböden
Mieterbund Esslingen-Göppingen informiert über Rechte der Mieter
(pm) Wurde eine Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der nach einigen Jahren Mietzeit stark abgewohnt und verschlissen, muss der Vermieter den Teppich nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ersetzen.
Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt wird, entschied das Landgericht Stuttgart. Kann der Vermieter einen gleichartigen Teppichboden nicht mehr verlegen lassen, weil vergleichbare Produkte nicht mehr zu erhalten sind oder weil sich dieser Teppichboden nicht bewährt hat, muss er mitteilen, welche Qualität und Farbe der Ersatzteppichboden haben soll.
Bei der Auswahl des Teppichs hat der Vermieter die berechtigten Ansprüche des Mieters in Bezug auf die Farbgestaltung in der bisherigen Art Rechnung zu tragen. Gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter den Teppichboden auch nicht durch einen vermeintlich besseren Fußbodenbelag, zum Beispiel Laminat, ersetzen. Das wäre eine wesentliche Abweichung vom bisherigen vertraglich vereinbarten Zustand, die der Mieter laut einem Urteil des Stuttgarter Landgerichtes nicht akzeptieren muss.