(pm) Wurde eine Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der nach einigen Jahren Mietzeit stark abgewohnt und verschlissen, muss der Vermieter den Teppich nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ersetzen.
Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt ...