Hennrich: Elternengagement nicht durch Bürokratie bremsen
(pm) Ein am 17. Juni veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuerpflicht von Mensavereinen hatte heftige Kritik ausgelöst sowie Schulen und Eltern stark verunsichert. Nach Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium kann der Nürtinger CDU-Bundestagsabgeordnete mitteilen: „Es gibt Möglichkeiten, um eine Besteuerung von Schulessen zu vermeiden“. Eine Umsatzsteuerbefreiung komme jedoch nicht für kommerzielle Kantinenpächter und -betreiber in Betracht.
„Wenn der Elternverein die Speisen und Getränke im Namen des Schulträgers verkauft, wären diesem die Leistungen zuzurechnen und somit steuerfrei“, erklärt Michael Hennrich. Entscheidend sei, dass die Verpflegungsleistung durch den Schulträger selbst erbracht werde. Dafür müsse er das Essen nicht selbst zubereiten, die Ausgabe müsse aber durch ihn erfolgen. „Unterstützt ein Elternverein die Schule bei der Essenausgabe unentgeltlich, unterliegen seine Leistungen nicht der Umsatzsteuerpflicht“, zitiert Hennrich aus dem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums.